01-11-2020 Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

01.11.2020 UPE-Michael Dunaway

Ein katastrophaler Einstieg des brandneuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth in sein neues Amt. Soeben wurde die Annahme meiner Verfassungsbeschwerde gegen § 7 Satz 1 und § 7a SGB IV, also gegen das so genannte Scheinselbständigengesetz zurückgewiesen.

Das nach bisheriger Selbsteinschätzung des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechte einschränkende Statusfestellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund hat schon Tausenden von Selbständigen das "Genick gebrochen" und wütet immer noch ungehindert in unserer Arbeitswelt herum. Es zwingt viele Erwerbstätige, die selbständig arbeiten möchten, ganz klar rechtswidrig in ein abhängiges Arbeitsverhältnis. Dies wird fadenscheinig mit dem Schutz von Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern gerechtfertigt. Dabei würde eine Bürgerversicherung für alle Erwerbstätigen die Arbeitnehmer schützen und Selbständigen ihre Grundrechte belassen. Daher habe ich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt und um eine Entscheidung in folgender Frage gebeten:

Darf der Gesetzgeber (wie in diesem Fall) ein Gesetz verabschieden, das die Grundrechte einschränkt, wenn der damit verbundene Zweck auch mit einem alternativen Gesetz erreicht werden kann, das die Grundrechte nicht einschränkt?

Trotz der äußerst hohen Relevanz dieser Frage im Hinblick auf die Durchsetzungskraft des Grundgesetzes wurde meine Verfassungsbeschwerde nicht nur nicht angenommen, sondern auch unbegründet(!) zurückgeweisen. Das ist in dreierlei Hinsicht völlig inakzeptabel!

1. Mit der Zurückweisung meiner Beschwerde werden Artikel 1, 2, 3 und 19 unseres Grundgesetzes im Bereich des Erwerbslebens nun höchstrichterlich und unanfechtbar für irrelevant erklärt.
2. Durch die Nichtbegründung der Annahmeverweigerung will das Gericht offenkundig einer Konfrontation mit der Deutschen Rentenversicherung Bund "elegant" aus dem Weg gehen.
3. Den Verzicht auf eine Begründung der Annahmeverweigerung auch noch der Überlastung des Gerichts zuzuschreiben (siehe 2. Papier unten), ist angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Beschwerde geradezu ungeheuerlich.

Mein Fazit:

Die Entscheidung des BVerfG darf so nicht stehen bleiben! Das Scheinselbständigengesetz muss nun politisch zu Fall gebracht werden. Oben genannte Grundrechte werden auf dem Altar eines neofeudalen Unrechtsregimes der Deutschen Rentenversicherung Bund geopfert. Den Richtern des BVerfG ist bewusst, dass eine Entscheidung zugunsten meiner Beschwerde die Rentenversicherung Bund in arge Bedrängnis gebracht hätte, weil zuvorderst § 7a SGB IV hätte für nichtig erklärt werden müssen. Eine Lawine von Schadenersatzverfahren gegen die Rentenversicherung wäre die Folge gewesen. Das ist politisch nicht erwünscht. Unser Grundgesetz ist in Teilen mithin das Papier nicht mehr wert, auf das es 1949 geschrieben worden ist! Statt unsere Grundrechte zu stärken, hat das Bundesverfassungsgericht sie in dieser Angelegenheit (erwartungsgemäß) in den Mülleimer der Geschichte getreten. Verantwortungsbereite Selbständige, die solchen Verfassungsrichtern gegenüberstehen, brauchen keine sonstigen Feinde mehr!